Rechtsanwalt Raisch, Erding

Darlehen

Beim privaten Darlehen existieren oft keine eindeutigen schriftlichen Vereinbarungen. Auch über eine Verzinsung oder über die Höhe der Zinsen fehlen oft klare Absprachen. Sofern aber wenigstens die Übergabe des Geldes eindeutig nachgewiesen werden kann, und eine Schenkung oder ein anderer Zahlungsgrund ausgeschlossen werden kann, lässt sich meist durch die Umstände belegen, dass eine Rückzahlung des Geldes vereinbart war.

Wenn keine Frist für die Rückgabe vereinbart war oder aus den Umständen zu entnehmen ist, kann das Darlehen jederzeit gekündigt werden. Es empfiehlt sich, eine angemessene Zahlungsfrist (Datum) zu setzen und die Kündigung schriftlich auszusprechen, damit wenigstens der Wortlaut feststeht. Der Anwalt kann dann sofort feststellen, ob oder ab wann sich der Schuldner in Verzug befindet, bevor weitere Kosten entstehen. Denn die Anwaltskosten sind vom Schuldner nur dann zu ersetzen, wenn er sich bereits im Verzug befand.

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