Rechtsanwalt Raisch, Erding

Erbrecht (Testament)

Die Errichtung eines Testamentes ist nicht besonders schwierig, wenn man die richtige Form (zB eigenhändig) einhält, und darauf achtet, dass der oder die Erben nicht "etwas" erben sondern "alles". Wer im Testament nur einzelne Gegenstände verteilt, bestimmt damit in Wahrheit ein Vermächtnis. Allerdings sind Testamente nicht wörtlich sondern nach dem vermutlichen Willen des Erblassers auszulegen, und der Erbe kann ja auch (zusätzlich) ein Vermächtnis erhalten, oder es handelt sich um eine Teilungsanordnung etc.

Die Probleme entstehen daher meistens im Erbfall, wenn ein kompliziertes Testament vorliegt, bei dem mehrere Personen bedacht wurden, und juristisch zweifelhaft ist, wie es auszulegen ist. Daher ist es ggf doch zu empfehlen, ein fertig entworfenes Testament rechtzeitig vom Anwalt prüfen zu lassen, wenn darin mehrere Personen bedacht werden oder die gesetzliche Erbfolge umgangen wird. In diesem Fall bestehen oft auch falsche Vorstellungen vom Pflichtteilsrecht. Während der Entwurf eines vollständigen Testamentes teuer sein kann, ist die Prüfung eines fertigen Testamentes unter Umständen viel billiger.

Bei einem großen Vermögen und mehreren Erben kann es auch zu empfehlen sein, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Das muss nicht ein Anwalt sein, sofern eine andere vertrauenswürdige Person zur Verfügung steht. Da die Testamentsvollstreckung keine eigentlich juristische Tätigkeit ist, ist das Honorar nicht gesetzlich geregelt. Ein Anwalt ist auch nicht verpflichtet, ein derartiges Amt zu übernehmen. Es empfiehlt sich also, rechtzeitig einen geeigneten Anwalt zu finden, mit dem dann auch der Inhalt des Testamentes besprochen werden kann, um etwaige Auslegungszweifel von Anfang an auszuschließen.

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