Rechtsanwalt Raisch, Erding

Fahrverbot

Vom Fahrverbot ist die Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Das Fahrverbot endet nach der vorgesehenen Zeit vollständig, während nach der Entziehung der Fahrerlaubnis und Ablauf der Sperrfrist ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zum Stichwort "Promille" verwiesen. Der Antrag sollte bereits frühzeitig 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Neben dem Fahrverbot im Straf- oder Bußgeldverfahren kann der Führerschein auch durch die Verwaltung entzogen werden, zB wenn das Punktekonto in Flensburg einen kritischen Stand erreicht hat. Auch die Beschlagnahme des Führerscheins durch die Polizei wirkt sich wie ein Fahrverbot aus.

Während die Beschlagnahme der Polizei nur dann diese wirkungen hat, wenn auch der Führerschein tatsächlich beschlagnahmt wird, hat die "vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis" durch den Richter bereits dann seine wirkung, wenn der Beschluß zugestellt wurde (PZU), also unter Umständen sogar dann, wenn der Betroffene selbst noch keine Kenntnis davon hat. Wenn also der Führerschein versteckt ist oder unauffindbar ist, kann die Polizei diesen nicht beschlagnahmen und kann dem Betroffenen daher ohne richterliche Hilfe nicht verbieten, ein Auto zu führen.

Seit 1.3.1998 wird das Fahrverbot im Bußgeldbescheid meist nicht sofort wirksam, sondern der Betroffene kann sich innerhalb einer Frist von vier Monaten selbst aussuchen, wann er den Führerschein abgeben will. Dies gilt aber nur dann, wenn dies im Bußgeldbescheid ausdrücklich so angegeben ist. Dabei wird in der Regel auf das Kleingedruckte auf der Rückseite des Bescheids verwiesen.

Es kommt aber entscheidend darauf an, dass sich tatsächlich diese Variante eindeutig aus dem Bußgeldbescheid ergibt. Es empfiehlt sich daher, jedes einzelne Wort ganz genau zu lesen, um eine Verwechslung auf jeden Fall auszuschließen. Wer nämlich ein Fahrverbot übersieht und den Führerschein nicht abgibt, der fährt ohne Fahrerlaubnis, die angeordnete Frist endet aber nicht wie vorgesehen sondern diese beginnt erst dann, wenn der Führerschein tatsächlich abgegeben wird!

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