Rechtsanwalt Raisch, Erding

Gerichte

Die Gerichtsbarkeit in Deutschland teilt sich in die Ordentliche Gerichtsbarkeit mit den Zivil- und Strafgerichten bestehend aus den Amtsgerichten (AG), Landgerichten (LG), Oberlandesgerichten (OLG) und dem Bundesgerichtshof (BGH). Das Bayerische Oberste Landesgericht wurde zur Kostenersparnis zum 31.5.06 aufgelöst. Im Arbeitsrecht sind die Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte (LAG) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) zuständig. Die weiteren Gerichtszweige sind die Sozialgerichte (SG, LSG und BSG), Verwaltungsgerichte (VG, OVG bzw VGH und BVG) und Finanzgerichte (FG und BFH) sowie das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte.

Jeder Anwalt darf bei allen Gerichten auftreten. Lediglich bei den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem BGH ist eine gesonderte Zulassung erforderlich. Die Zulassung erfolgt zwar nur bei einem Gericht, gilt aber für alle gleichartigen Gerichte in Deutschland. Die am BGH zugelassenen Anwälte sind ausschließlich beim BGH tätig.

Wie im Stichwort "Zulassung" dargestellt, sollte seit dem 1.1.2000 klargestellt werden, bis zu welcher Entfernung eine persönliche Fahrt des beauftragten Anwaltes zum jeweiligen Gericht erwartet wird und ab welcher Entfernung das Einverständnis mit der Beauftragung eines zweiten Anwaltes besteht. In beiden Fällen entstehen zusätzliche Kosten.

Da die Rechtsschutzversicherungen nach den üblichen ARB die Kosten für einen zweiten Anwalt übernehmen, wenn die Entfernung mehr als 100 km beträgt, ist dies üblicher Weise schon lange die absolute Obergrenze für "kostenlose" Fahrten des Anwaltes. Immerhin beträgt hier die reine Fahrtzeit sowohl für die Hin- wie die Rückfahrt jeweils 1-2 Stunden, ohne dass der Zeitaufwand ohne schriftliche Gebührenvereinbarung abgerechnet werden kann. In der Praxis hat sich ein Radius von etwa 30-50 km bewährt, bis zu dem in der Regel ein Auftrag übernommen werden kann.

Da ich die Kanzlei in Erding in der Nähe Münchens habe, kann ich neben den Münchener Gerichten ( Amtsgericht, Landgerichte München I und München II, Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht (ArbG), Landesarbeitsgericht (LAG), Verwaltungsgericht (VG), Verwaltungsgerichtshof (VGH), Sozialgericht (SG), Landessozialgericht (LSG), Finanzgericht (FG)), Bundesfinanzhof (BFH)) auch die Amtsgerichte in Dachau, Ebersberg, Erding, Fürstenfeldbruck, Freising, Pfaffenhofen, Starnberg, Wolfratshausen, sowie das Sozialgericht, Arbeitsgericht, Amtsgericht und das Landgericht in Landshut erreichen.

Bei den weiter entfernten Amtsgerichten in Miesbach, Garmisch-Partenkirchen, Aichach, Bad Tölz, Weilheim, Landsberg am Lech, Rosenheim, Wasserburg und Bad Aibling etc sowie den Arbeits-, Sozial-, Amts- und Landgerichten Augsburg, Ingolstadt, Nürnberg und Regensburg kommt dies im Einzelfall ebenfalls in Betracht.

In Ausnahmefällen, insbesondere bei hohem Streitwert, kann ich aber auch im ganzen Bundesgebiet die vollständige persönliche Durchführung einschließlich aller Verhandlungen vor Gericht ohne Sonderhonorar übernehmen.

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Rechtsanwalt
Rainer Raisch
Bajuwarenstr. 24
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