Rechtsanwalt Raisch, Erding

Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentum ist ebenso wie der Grundbesitz ein absolutes dingliches Recht. Allerdings ist das Rechtsverhältnis innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft sehr vielschichtig und teilweise schwierig. Deshalb wurde dieser Bereich gesetzlich gesondert geregelt und einer eigenen Abteilung im Amtsgericht zugewiesen.

Bei gerichtlichen Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern oder mit dem Verwalter werden dabei in der Regel die Kosten gegeneinander aufgehoben, so dass von Anfang an mit den eigenen Anwaltskosten gerechnet werden muss. Auch in diesem Bereich empfiehlt sich daher der rechtzeitige Abschluß einer Rechtsschutzversicherung, am besten sofort nach Kauf der Wohnung.

In jedem Fall sollte jeder Wohnungseigentümer auf die Beschlüsse der Versammlungen achten, auch und besonders dann, wenn er nicht daran teilnehmen konnte. Ein Beschluß kann nur innerhalb von einem Monat angefochten werden, danach ist dies nur noch im Falle der Nichtigkeit möglich. Dies gilt selbst dann, wenn der Beschluß erst nach dieser Frist bekannt wurde. Die Gerichte nehmen sehr selten die Nichtigkeit an, selbst bei grober Verletzung der Rechte der anderen Miteigentümer.

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