Arbeitsrecht (Kündigung)
Bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages ist es besonders wichtig, rechtzeitig juristische Schritte einzuleiten, da die Frist für eine Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz nur drei Wochen beträgt. Auch bei anderen Problemen ist oft ein Tarifvertrag anwendbar, in dem manchmal äußerst kurze Fristen für die Anmeldung von Ansprüchen vorgesehen sind.
Allerdings ist zu beachten, daß beim Arbeitsgericht in I.Instanz, anders als bei den meisten anderen Rechtswegen, die Kosten nicht vom Gegner zu erstatten sind, egal wer den Prozeß gewinnt. Deshalb kommt es bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung manchmal entscheidend darauf an, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die dann alle anfallenden Kosten auf jeden Fall übernimmt.
Sofern eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bezahlt wird, ist diese teilweise steuerfrei, zum Teil erfolgt eine Anrechnung auf ein etwaiges Arbeitslosengeld. Allerdings muß beim Abschluß eines Vergleiches immer darauf geachtet werden, daß ggf eine Sperre von 12 Wochen beim Arbeitsamt droht.
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