Rechtsanwalt Raisch, Erding

Mietrecht (Räumung)

Der wichtigste Fall des Mietrechtes ist die Wohnraummiete, aber auch bewegliche Gegenstände können gemietet werden, wie es zB beim Mietwagen der Fall ist. Der juristische Unterschied zur kostenlosen Leihe ist die Pflicht zur Zahlung einer Miete. Ein "richtiger" Mietvertrag liegt auch dann vor, wenn der Vermieter nicht der Eigentümer der Sache ist, wie zB bei der Untermiete.

Die häufigsten Streitfälle betreffen Mieterhöhung und Minderung wegen Mängeln, die Nebenkostenabrechnung, die Schönheitsreparaturen und die Räumung nach einer Kündigung. Die umfangreiche Rechtsprechung zu den Klauseln im Mietvertrag hat dazu geführt, dass sehr viele der üblichen Regelungen als unwirksam angesehen werden. Es genügt daher nicht, den Mietvertrag juristisch zu verstehen, sondern es kommt darauf an, was davon überhaupt wirksam ist. Dies bedeutet sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter, dass die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung für die Beurteilung der Rechtslage oft von entscheidender Bedeutung ist.

Übrigens verjähren die Ansprüche des Vermieters wegen Schönheitsreparaturen und Beschädigung bereits 6 Monate nach Rückgabe der Mietobjektes, gleiches gilt für bestimmte Ansprüche des Mieters. Über die Kaution muss dagegen nach der Rechtsprechung erst dann endgültig abgerechnet werden, wenn die letzten Nebenkosten feststehen.

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