Rechtsanwalt Raisch, Erding

Werkvertrag / Kaufvertrag

Beim Kaufvertrag bestehen wie beim Werkvertrag häufig Probleme mit Mängeln. Zu beachten ist hier die relativ kurze gesetzliche Verjährungsfrist von nur 6 Monaten. Die Frist erscheint auf den ersten Blick nicht so knapp, doch beginnt sie nicht erst mit der Entdeckung des Mangels sondern bereits mit der Übergabe des Gegenstandes bzw der Abnahme des Werkes.

Neben der Beachtung der Verjährung hat der Käufer auch zu beweisen, dass der Mangel bereits vor der Übergabe bestand. Nur im Falle der Garantie ist die Beweislast anders geregelt. In diesem Fall muss der Verkäufer notfalls beweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist.

Auch hier sieht der Unterschied auf den ersten Blick nicht so gravierend aus. Doch in der Praxis entscheidet oft die Beweislast über Erfolg und Misserfolg einer Klage, denn es kann häufig nicht einmal von einem Sachverständigen festgestellt werden, wann der Mangel tatsächlich entstanden ist.

Zurück zur Startseite.
Rechtsanwalt
Rainer Raisch
Bajuwarenstr. 24
85435 Erding

Termine nach Vereinbarung
Kontakt:
Tel: 08122-84074
Fax: 08122-84075
Email
Stellen Sie bitte sicher, dass in Ihrem Mailprogramm STARTTLS aktiviert ist.




© Copyright 2011 - Rechtsanwalt Rainer Raisch, Rechtsanwaltskanzlei Erding| Links