Rechtsanwalt Raisch, Erding

Schmerzensgeld

Der häufigste Fall, in dem Schmerzensgeld verlangt werden kann, ist die Körperverletzung bei einer unerlaubten Handlung, wie es zB ein Verkehrsunfall oder eine tätliche Auseinandersetzung darstellt. Dies kann natürlich auch im Rahmen eines Vertrages geschehen, zB bei einem ärztlichen Kunstfehler. Seit 2002 ist es bei einem Autounfall nicht immer erforderlich, das Verschulden nachzuweisen. Auch im Rahmen der Gefährdungshaftung muss Schmerzensgeld bezahlt werden.

Daneben gibt es nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Schmerzensgeld, zB bei einer schweren Beleidigung oder einer anderen Verletzung von wichtigen Persönlichkeitsrechten, nicht aber zB bei der Verletzung eines Tieres, niederträchtigem Verhalten oder Beschädigung eines Erbstückes.

Früher war das Schmerzensgeld nicht vererblich, so dass es heutzutage nicht mehr nötig ist, noch am Unfalltag eine Klage einzureichen, nur um sich alle Rechte zu sichern. Leider sind die Gerichte bei der Bemessung des Schmerzensgeldes immer noch sehr zurückhaltend, so dass die Erwartungen oft nicht erfüllt werden, und manchmal die Enttäuschung größer ist als die Wiedergutmachung.

Zurück zur Startseite.
Rechtsanwalt
Rainer Raisch
Bajuwarenstr. 24
85435 Erding

Termine nach Vereinbarung
Kontakt:
Tel: 08122-84074
Fax: 08122-84075
Email
Stellen Sie bitte sicher, dass in Ihrem Mailprogramm STARTTLS aktiviert ist.




© Copyright 2011 - Rechtsanwalt Rainer Raisch, Rechtsanwaltskanzlei Erding| Links