Rechtsanwalt Raisch, Erding

Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall besteht in der Regel ein sofortiger Bedarf nach juristischer Hilfe. Deshalb ist es in der Rechtsprechung unbestritten, dass die Kosten des Anwaltes vom Schuldigen auf jeden Fall zu ersetzen sind. Der Geschädigte muss nicht vorher selbst ermitteln, Briefe schreiben, mahnen, Fristen setzen und sich ärgern.

Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld kommt auch in Betracht, dass die Polizei ein Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren einleitet. Auch wenn sich dieses Verfahren nur gegen den Unfallgegner richtet, ist es oft sehr nützlich, sich frühzeitig daran zu beteiligen. Der Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung ist zB nur innerhalb von 3 Monaten möglich.

Neben den Fahrern der beteiligten Fahrzeuge ist auch verletzten Insassen sowie dem Halter bzw Eigentümer des PKW zu empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen. Sofern der Sachverhalt nicht ganz besonders einfach ist, kann ein falsches Wort in der Schadensmeldung die Regulierung der Versicherung um Monate verzögern und die Regulierung sehr erschweren.

Wenn nicht die Haftung besonders eindeutig ist und auch von den Zeugen dies bestätigt wird, sollten Sie den Unfall vorsorglich auch der eigenen Haftpflichtversicherung melden. Weisen Sie darauf hin, wer nach Ihrer Meinung schuld ist, und dass Sie vor einer Zahlung unbedingt informiert werden wollen.

Bitte beachten Sie, dass manchmal bei einem PKW der Fahrer, der Eigentümer, der Halter und sogar derjenige, der den PKW versichert hat, verschiedene Personen sein können. In der Regel ist davon auszugehen, dass der Halter auch der Eigentümer ist. Nur dieser wird daher bei einer Beschädigung des PKW geschädigt, auch wenn der PKW vermietet oder verleast ist. Übrigens kann der verletzte Beifahrer selbst dann Schmerzensgeld von der eigenen Versicherung erhalten, wenn er selbst der Halter des PKW ist.

Sofern Sie Ihren PKW geleast haben, brauchen Sie daher eine Erlaubnis der Leasing-Firma, um den Schaden geltend machen zu können. Dies kann bereits im Leasingvertrag so vereinbart worden sein. Meist ist dann eine von der Versicherung erstattete Wertminderung an die Leasingfirma auszuzahlen, wodurch sich allerdings die Leasingraten reduzieren. Die Reparaturkosten müssen dann meistens tatsächlich für die Reparatur verwendet werden.

Während der BGH die Rechte des Geschädigten immer weiter fortentwickelt, hat der Gesetzgeber 2002 die Erstattung der MwSt eingeschränkt. Es ist daher bei einer Abrechnung nach Gutachten nicht mehr möglich, die Erstattung der "fiktiven" MwSt zu verlangen, sondern die Bezahlung der MwSt muss nach gewiesen werden. Es ist noch ungeklärt, ob dies auch beim Totalschaden gilt.

Falls Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nicht bekannt ist, kann ich diese meistens schnell per Fax über den Zentralruf feststellen, sofern alle anderen Daten bekannt sind. Auf keinen Fall sollten Sie sich vom neuerdings propagierten Schadensmanagement der Versicherungen davon abhalten lassen, sofort selbst einen Anwalt zu beauftragen, der Ihnen empfehlen kann, ob Sie einen Sachverständigen mit der Schätzung des Schadens beauftragen sollten, und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Auch Reparaturwerkstätten raten manchmal voreilig zur Beauftragung eines Sachverständigen oder Anmietung eines Ersatzwagens. Dabei ist es dem Laien auch bei einfachen Unfällen oft nicht möglich, seine Rechte vollständig wahrzunehmen. Die schnelle freiwillige Zahlung der Versicherung ist nicht immer vollständig. Allerdings lehne ich es in der Regel ab, wenn der Mandant den Schaden zunächst selbst mit der Versicherung reguliert und sich dann an den Anwalt wendet, weil er nach seiner Meinung um ein paar Hundert Euro zu wenig erhalten hat. Sie sollten immer sofort nach dem Unfall den Anwalt beauftragen.

Die gesetzlichen Anwaltsgebühren sind bekanntlich nach dem Gegenstandswert gestaffelt, und eine Forderung von weniger als EUR 3.000,--, kann daher je nach Arbeitsaufwand nicht wirtschaftlich bearbeitet werden. Bei schwereren Unfällen, Totalschaden, Verletzungen etc liegt es ohnehin auf der Hand, dass der spezialisierte Anwalt Ihre Rechte besser kennt, hier soll nur der Anspruch auf Haushaltshilfe erwähnt werden, der sogar von einigen Anwälten manchmal übersehen wird.

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Rainer Raisch
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