Familienrecht
Während bei einer intakten Ehe selten das Bedürfnis auftaucht, einen Anwalt aufzusuchen, ist dies bei einer Trennung oder bei einer Scheidung meistens erforderlich. Die anfallenden Kosten werden in der Regel weder von einer Rechtsschutzversicherung übernommen noch vom Gegner erstattet. Die Rechtsschutzversicherung ersetzt in der Regel nur dann die Kosten einer Beratung, wenn die selbe Kanzlei keine weitere Tätigkeit entfaltet, die mit dem Fall in Zusammenhang steht.
Zurück zur Startseite.