Rechtsanwalt Raisch, Erding

juristische Beratung

Die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates setzt zunächst voraus, dass der Sachverhalt so vollständig wie möglich mitgeteilt wird. In der Regel ist es erforderlich, die betreffenden Urkunden wie Verträge, Schriftverkehr etc vorher zu studieren und die Rechtslage an Hand der Gesetze und Rechtsprechung abzuklären. Daneben spielt oft die Rechtsprechung des jeweils in Betracht kommenden Gerichtes, die Beweislage und das Kostenrisiko eine wichtige Rolle.

Denn nicht jeder der "Recht hat" kann sich sicher sein, dass er auch "Recht bekommt".

Der Anwalt ist nicht dafür verantwortlich, dass das Gericht ein "richtiges" Urteil spricht, oder gar dafür, dass der Mandant obsiegt. Vielmehr muss auch einmal mit einem Fehlurteil gerechnet werden, oftmals lässt sich auch die Wahrheit schwer beweisen. Selbst wenn am Ende das Gericht im Urteil das Recht bestätigt, ist noch nicht gesagt, dass der Gegner die Klagesumme oder wenigstens die Kosten bezahlen kann. Nach dem Prozess kommt oft eine langwierige Zwangsvollstreckung, die nicht immer erfolgreich abgeschlossen werden kann. Für die Bonität des Schuldners ist der Anwalt nicht verantwortlich.

Die Kosten der Beratung sind seit 1.7.2006 nicht mehr gesetzlich (RVG) geregelt. Es ist daher üblich, eine Pauschale oder ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Je nach der Bedeutung der Sache kann dies unterschiedlich hoch sein. Die Stundensätze bewegen sich meist zwischen 100,-- bis 300,-- Euro. In der Regel ist auch bei einer kurzen Beratung zumindest mit Kosten von EUR 50,-- bis 200,-- zu rechnen.

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