Rechtsanwalt Raisch, Erding

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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):

Die Preise ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der jeweiligen Gebühr richtet sich nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert sowie nach dem Umfang der Tätigkeit. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist jeder Rechtsanwalt gesetzlich verpflichtet, mindestens die Gebühren gem. RVG zu berechnen. Bei anderen Tätigkeiten können je nach Einzelfall auch Stunden- oder Pauschalhonorare vereinbart werden.

Erstberatung:

In der Regel berechne ich für die Erstberatung 250,-- Euro zzgl MwSt, also brutto ca 300,-- Euro.

Außergerichtliche Tätigkeiten:

Wenn Sie eine außergerichtliche Rechtsberatung oder Vertretung benötigen, können wir entweder einen Festpreis oder ein Stundenhonorar (umfangreiche Tätigkeit) festlegen. Das vereinbarte Honorar beinhaltet die gesamte außergerichtliche Vertretung. In der Regel kann aber eine Abrechnung nach den Sätzen des RVG (meist entsprechend dem Gegenstandswert) erfolgen. Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Gerichtliche Tätigkeiten:

Sofern ich Sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung vertrete, erfolgt die Abrechnung immer anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ("RVG"). Die Kosten sind hierbei von verschiedenen Faktoren (z.B. von Streit- bzw. Gegenstandswert, Umfang der Tätigkeit, Anzahl der Kläger/Beklagten, Notwendigkeit von Gutachten, etc.) abhängig. Nähere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren.

Staatliche Kosten-Unterstützung:

Wenn Sie sich aufgrund Ihrer finanziellen Situation derzeit keinen Rechtsanwalt leisten können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der staatlichen Kostenhilfe. Die "Beratungshilfe" können Sie bei rechtlichen Beratungen und außergerichtlicher (schriftlicher) Vertretung gegenüber der gegnerischen Partei in Anspruch nehmen. Prozessual stehen Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe zur Verfügung, wobei aber nicht die Kosten der Gegenseite im Falle des Unterliegens gedeckt sind.

Rechtsschutzversicherung:

Auch eine Rechtsschutzversicherung übernimmt je nach Versicherungsumfang und Rechtsstreitigkeit die Kosten in voller Höhe oder teilweise. Weitere Informationen zum Thema Rechtsschutzversicherung können Sie hier nachlesen.

Für Informationen bezüglich anfallender Kosten stehe ich Ihnen natürlich vorab auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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Rechtsanwalt
Rainer Raisch
Bajuwarenstr. 24
85435 Erding

Termine nach Vereinbarung
Kontakt:
Tel: 08122-84074
Fax: 08122-84075
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