Rechtsanwalt Raisch, Erding

sonstiges Zivilrecht

Neben dem Vertragsrecht und dem Familienrecht gibt es im Zivilrecht noch eine ganze Reihe von Rechtsverhältnissen, insbesondere die sogenannten "gesetzlichen Schuldverhältnisse" und die "dinglichen" Rechte.

Das Eigentum ist das wichtigste Recht, gefolgt vom Besitz, es gibt auch Rechte an Rechten, wie zB das Pfandrecht oder die Hypothek. Diese Rechte werden meist von Verträgen überlagert, so kann zB das Eigentumsrecht durch einen Mietvertrag eingeschränkt werden etc.

Häufig kommen auch Ansprüche aus "gesetzlichen Schuldverhältnissen" in Betracht zB: "unerlaubte Handlung", "Geschäftsführung ohne Auftrag" oder "ungerechtfertigte Bereicherung".

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