Ehevertrag
Durch einen Ehevertrag können die Probleme bei Trennung oder Scheidung zwar von vornherein geregelt werden, vermeiden lassen sie sich aber nicht vollständig. In Betracht kommt die Regelung des Güterstandes, Zugewinn, Unterhalt sowie die Festlegung des Anfangsvermögens für den Fall einer Scheidung. Da ein Ehevertrag notariell beglaubigt sein muss, kann der Anwalt diesen nur entwerfen.
Die Gütertrennung ist jedenfalls nicht unbedingt nötig, um zu vermeiden, dass für die Schulden des Ehepartners bezahlt werden muss. Eine derartige faktische Haftung kommt nämlich nur beim Güterstand der Gütergemeinschaft in Betracht. Der gesetzliche Güterstand ist aber schon seit Jahrzehnten die Zugewinngemeinschaft. Zur Klarstellung, wem was gehört, kann sich aber auch in diesen Fällen eine notarielle Regelung empfehlen, die dann zB bei einer drohenden Zwangsvollstreckung über fast jeden Zweifel einer Vortäuschung erhaben ist.
Der Notar sollte in jedem Fall darauf hingewiesen werden, falls ein Ehevertrag im Hinblick auf eine geplante Scheidung abgeschlossen werden soll. Es gibt nämlich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die teilweise unwirksam werden, wenn kurze Zeit später die Scheidung beantragt wird. Auch beim Scheidungstermin bei Gericht kann ggf eine Vereinbarung getroffen werden, für die dann kein Notarbesuch erforderlich ist.
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