Rechtsanwalt Raisch, Erding

Rechtsschutz

Bei den anfallenden Kosten ist jedem nur zu empfehlen, rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, auch wenn diese nicht mehr so billig sind wie vor 10 Jahren und auch wenn häufig das Problem besteht, daß "dieser" Fall gar nicht versichert ist. Auch der Anwalt ist froh, wenn er dem Mandanten keine Rechnung schicken muss und die Rechtsschutzversicherung ohne Murren die angefallenen Kosten bezahlt.

Allerdings übernimmt die Rechtsschutzversicherung nur die gesetzlichen Gebühren und nicht etwa die Kosten einer Gebührenvereinbarung. Wer also seiner Rechtsschutzversicherung die Telefonrechnung zusendet, weil er sich bei einer Anwalts-Hotline beraten ließ, wird auf wenig Verständnis stoßen. Achten Sie auch darauf, dass häufig eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.

Da der Versicherungsmarkt vor einigen Jahren liberalisiert wurde, unterliegen auch die Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) nicht mehr der Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes. Daher steht es inzwischen jeder Rechtsschutzversicherung frei, eigene Bedingungen zu entwerfen. Zum Glück halten sich die meisten Versicherungen immer noch weitgehend an die früher geltenden Bedingungen. Allerdings muss man trotzdem jedes Wort genau lesen, um vor Überraschungen geschützt zu sein.

Andererseits ist es inzwischen auch möglich, andere Bereiche zB im Strafrecht zu versichern, was früher undenkbar war. Es empfiehlt sich daher immer, die Kostendeckung auch dann zu beantragen, wenn nach den alten ARB ein Rechtsschutz ausgeschlossen war. Übrigens muss ein Anwalt nicht Mitglied Ihrer Rechtsschutzversicherung sein oder mit dieser einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben, sondern es besteht freie Anwaltswahl. Jeder Anwalt darf für Sie auf Kosten der Rechtsschutzversicherung tätig werden.

Nach einem Verkehrsunfall besteht zivilrechtlich allenfalls nur insoweit Kostendeckung, wie Sie selbst Ansprüche geltend machen. Soweit jedoch der Unfallgegner von Ihnen Schadensersatz verlangt, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung neben der Regulierung des Schadens auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Im Gegensatz zur Rechtsschutzversicherung bezahlt die Haftpflichtversicherung in der Regel nicht Ihren Anwalt sondern übernimmt die Abwehr und Regulierung der Ansprüche selbst.

Wenden Sie sich also ggf an die Haftpflichtversicherung und nicht an die Rechtsschutzversicherung. Dies gilt nicht nur bei Autounfällen. Die Rechtsschutzversicherung ist für die Abwehr von Haftpflichtansprüchen in aller Regel nicht eintrittspflichtig, auch wenn Sie gar keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Sie sollten Ihre Haftpflichtversicherung ggf darauf hinweisen, welchen Anwalt Sie selbst mit Ihren Ansprüchen in der gleichen Angelegenheit beauftragt haben, und anregen, dass dieser von der Haftpflichtversicherung im Falle einer Klageabwehr beauftragt werden soll.

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Rainer Raisch
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